Sitzungen und Zusammenarbeit

  • Mind. 2 Sitzungen pro Jahr mit mind. 2 Wochen vorheriger, öffentlicher Einladung
  • Alle Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich
  • Der Jugendausschuss der Gemeinde nimmt beratend teil
  • Der Kinder- und Jugendbeirat kann gewünschte Personen, Sachverständige o.a. Personen zur Beratung einladen
  • Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung vor und leitet durch die Sitzung
  • Anträge sind mind. 1 Woche vor Sitzungstermin dem Vorsitzenden bekannt zu geben 
  • Anträge können von allen Mitgliedern des KJBR sowie der Gemeindeverwaltung gestellt werden
  • Der KJBR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte anwesend ist
  • Für Beschlüsse und Wahlen reicht die einfache Mehrheit
  • Änderungen der Satzung können nur vom Gemeinderat beschlossen werden
  • Wahlen müssen geheim durchgeführt werden, wenn mind. 1 Mitglied es wünscht
  • Der KJBR hat die Aufgabe, den Gemeinderat in Fragen der Jugendlichen in Leinzell zu beraten 
  • Beschlüsse werden der Verwaltung und ggf. dem Gemeinderat zur weiteren Behandlung vorgelegt
  • Ein oder zwei Mitglieder des KJBR kann die Gelegenheit gegeben werden an der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates beratend teilzunehmen
  • Einmal im Jahr berichtet der KJBR im Gemeinderat über seine Arbeit